Gründung eines Fördervereins für
den Kindergarten St. Martin

Am 18.10.2023 im Martinusheim Wiblingen
Beginn: ca 20 Uhr (nach dem Elternabend)

Der Verein

Der Kindergarten St. Martin benötigt immer wieder Ausrüstung für die Kinder im Kindergarten, für die es keine Budgets gibt.

Durch Teilnahme an Veranstaltungen wie bspw. Glühweinausschank am Martinsumzug und Kuchenverkäufe unter reger Beteiligung der Eltern wird auch bisher schon Geld erwirtschaftet, das diesem Zweck zugute kommen soll.

Das Problem: die Verwendung dieser Gelder (es geht um jährlich vierstellige Beträge) ist nicht transparent. Ob und wie die so erwirtschafteten Beträge dem zugedachten Zweck zukommen, ist nicht nachvollziehbar.

Wie führt der Förderverein zu einer besseren Transparenz?

Der Förderverein muss alle Einnahmen und Ausgaben buchhalterisch aufführen. Benötigt der Kindergarten Mittel für Investitionen, stellt der Kindergarten beim Förderverein einen Förderantrag. Der Förderantrag enthält Angaben zu Zweck und Betrag der benötigten Investition.

Der Förderverein entscheidet dann über den Antrag.

Im Anschluss an die Investition muss der Kindergarten die Anschaffung der Investition belegen (durch Einreichenn der Rechnung sowie durch Fotos).

Erfolgt dieser Nachweis nicht, muss das Geld an den Verein zurückerstattet werden.

Zweck

  • Anschaffung oder Beteiligung an der Anschaffung von Ausstattung, die für die Entwicklung der Kinder förderlich ist, oder die für den Kindergartenbetrieb notwendig ist
  • Anschaffung von Verbrauchsmaterial für die Beschäftigung der Kinder (Basteln / Malen / Werken)
  • Teilweise oder ganz Übernahme von Kosten für Teamweiterbildungen der ErzieherInnen, sofern diese nicht aus originären Mitteln des Trägers finanziert werden können.
  • Erwirtschaftung von Geldern durch
    • Verkäufe von Kuchen, Waffeln, Glühwein und Ähnlichem bei örtlichen Veranstaltungen
    • Gewinnung von Spenden
    • Gewinnung von Fördermitteln

Engagement

Vorgesehen ist bereits in den nächsten Monaten an mindestens folgenden Veranstaltungen teilzunehmen, um Umsatz zu erwirtschaften:

  • Kuchenverkauf bei "Alles fürs Kind"
  • Glühweinverkauf beim Martinsumzug
  • Waffelverkauf beim Wiblinger Weihnachtsdorf

Mitgliedschaft

Da der Verein formal noch nicht existiert, ist es noch nicht möglich, einen Mitgliedsantrag zu stellen. Allerdings sind alle Gründungsmitglieder automatisch Vereinsmitglieder. Daher kann die Mitgliedschaft durch Teilnahme an der Gründungsversammlung begonnen werden.

Den Einladungsflyer für die Gründungsversammlung gibt es hier.

Einen Satzungsvorschlag gibt es hier.